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Ziel 3 – grenzüberschreitende Kooperation
Handbuch 2007-2013
website: INTERACT

 

LAK

Von der Projektidee zum Projektantrag

 

1.) Projektidee und Projektentwicklung

  • Falls Sie bereits eine Projektidee haben, dann sollten Sie Ihre zuständige Regionale Koordinierungsstelle (RK) kontaktieren. Diese wird Sie bei der Projektentwicklung unterstützen.
  • Grundlegende Komponenten Ihres Projekts sollten sein:
      • mindestens ein/e PartnerIn im förderfähigen Gebiet des Nachbarstaates
      • Vorschlag, wer die Lead Partner-Rolle übernehmen wird
      • die Ziele und Hauptaktivitäten auf beiden Seiten der Grenze
      • der Zeitplan
      • ein erster Kostenplan und ein Vorschlag zur Finanzierung
      • ein Entwurf der Organisationsstruktur, Aufgaben und Pflichten aller PartnerInnen und die Partnerschaftserklärung(en).

Wichtige Fragen, die zu beantworten sind:

  • Förderfähigkeit der ProjektpartnerInnen;
  • von welchem Zeitpunkt an/ Meilenstein sind Ausgaben förderfähig?
  • Förderfähigkeit der Kosten/ Ausgaben;
  • Kooperationsqualität anhand der 4 Kooperationskriterien. Achtung: Zwei dieser Kriterien müssen erfüllt werden.

 

2.) Der Projektantrag

Das Antragsformular (AF) muss sowohl in analoger (ausgedruckter) als auch in elektronischer Form mitsamt allen relevanten Anlagen im Original oder als beglaubigte Kopie direkt an das GTS übermittelt werden (Partnerschaftserklärung, Absichtserklärung etc.). Das Antragsformular wird von der Regionalen Koordinierungsstelle der Lead Partner-Organisation, die den/die Lead PartnerIn während der Entwicklungsphase auch unterstützt, in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) überprüft.

Von der Lead Partner (LP)-Organisation einzureichen:

  • eine elektronische Version des AF mit allen relevanten Anlagen
  • das originale, unterzeichnete Exemplar des AF
  • die Anlagen im Original oder beglaubigte Kopien

 

2.1. Das Antragsformular - Überprüfung und Evaluierung

Die Überprüfung und Evaluierung des Antragsformulars wird vom GTS in folgenden Phasen durchgeführt:

I. Erstprüfung
- Überprüfung der formalen Anforderungen des Antrags
- Überprüfung der Eignung

II. Evaluierung des Antrags
- Qualität des Projekts
- grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- grenzüberschreitende Wirkung

 

2.1.2. Überprüfung der formalen Anforderungen

Das GTS überprüft die formalen Anforderungen nach Erhalt des AF. Diese Prüfung wird in der Form von „Ja/Nein - Fragen“ hinsichtlich einiger Punkte durchgeführt. Das Ergebnis wird vom GTS in das Monitoring System eingegeben. Falls nötig, wird der LP-Organisation die Möglichkeit geboten, innerhalb einer gewissen Frist weitere Informationen bereitzustellen. Falls die LP-Organisation nicht in der Lage ist, diese Informationen fristgerecht bereitzustellen, so kann der Begleitausschuss nicht über das Projekt entscheiden.

 

2.1.3. Überprüfung der Eignung

Das GTS ist gemeinsam mit den RKs für die Überprüfung der Aktivitäten verantwortlich und bereitet Vorschläge für den Begleitausschuss vor. Diese Vorschläge werden dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

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