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Ziel 3 – grenzüberschreitende Kooperation
Handbuch 2007-2013
website: INTERACT

 

LAK

Allgemeine Richtlinien: Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Zu Beginn der 90er Jahre starteten die ersten Aktivitäten zur grenzüberschreitenden Kooperation im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG. Fortwährende Verbesserungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit führten schließlich dazu, dass die bisherige Gemeinschaftsinitiative INTERREG in der neuen Förderperiode 2007-2013 in eines der drei sogenannten „Mainstream“ Programme der EU umgewandelt wurde. INTERREG findet sich seither im Programm „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (Ziel3) wieder.

Das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ soll durch die Realisierung gemeinsamer lokaler und regionaler Initiativen zur weiteren Verbesserung der grenzüberschreitenden Kooperation beitragen. Weiters soll es zur Stärkung einer auf integrierte Raumentwicklung ausgerichteten transnationalen Zusammenarbeit beisteuern sowie interregionale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch forcieren. Im vorliegenden Handbuch soll der Fokus auf den grenzüberschreitenden Aspekt (ehemals INTERREG IIIA) dieses Ziels gelegt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Instrumente, die zur Erreichung dieses Ziels in der Periode 2007-2013 eingesetzt werden können, finden sich in fünf Verordnungen wieder, die im Juli 2006 in Kraft getreten sind.

Die Verordnungen setzten den Rahmen für gemeinsame Prinzipien, Regeln und Standards für die Umsetzung, das Finanzmanagement, die Kontrolle und die Evaluierung. Auf Grundlage dieser Verordnungen sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, die operationellen Programme (OP) an ihren Außengrenzen zu erstellen.

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