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Ziel 3 – grenzüberschreitende Kooperation
Handbuch 2007-2013
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LAK

Das Lead Partner Prinzip (federführende(r) Begünstigte(r), sonstige Begünstigte)

Wie bereits beschrieben ist das Lead Partner Prinzip (LPP) von der EU Kommission in der Förderperiode 2007-2013 verpflichtend eingeführt worden.Was bedeutet das für die tägliche Projektarbeit? Projekte unter dem LPP müssen PartnerInnen aus zumindest zwei Staaten einbeziehen. Weiters müssen die Projekte zumindest zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • gemeinsame Entwicklung
  • gemeinsame Umsetzung
  • gemeinsame ersonalbesetzung
  • gemeinsame Finanzierung

Gemeinsame Entwicklung bedeutet, dass das eingereichte Projekt von VertreterInnen der Partnerorganisationen beider Seiten der Staatsgrenze entworfen werden sollte. Das bedeutet auch, dass der eingereichte Projektvorschlag die Ideen, Prioritäten und Aktivitäten von Stakeholdern beider Seiten der Grenze integrieren sollte. Die Lead Partner-Organisation koordiniert diesen Prozess unter Einbeziehung weiterer PartnerInnen von Beginn an.

Gemeinsame Umsetzung bedeutet, dass die Aktivitäten auf beiden Seiten der Grenze umgesetzt und koordiniert werden sollten. Eine parallele Umsetzung von Aktivitäten ist nicht ausreichend. Es müssen klar nachvollziehbare inhaltliche Verbindungen zwischen den Aktivitäten auf beiden Seiten der Grenze bestehen sowie eine laufende Koordinierung stattfinden. Die Lead Partner-Organisation ist dabei für die Koordinierung der Aktivitäten, die Einhaltung von Plänen und die Qualitätssicherung verantwortlich.

Gemeinsame Personalbesetzung bedeutet, dass die Funktionen auf beiden Seiten der Grenze nicht einfach doppelt besetzt werden sollten. Demnach sollte es lediglich eine(n) gemeinsame(n) ProjektmanagerIn geben, eine(n) gemeinsame(n) FinanzmanagerIn etc. Dieses Projektpersonal ist sodann für die Projektaktivitäten auf beiden Seiten der Grenze verantwortlich. Die Lead Partner-Organisation ist dabei Auftraggeberin des Kernteams.

Gemeinsame Finanzierung bedeutet, dass es lediglich einen EFRE-Vertrag pro Projekt und dementsprechend nur ein gemeinsames Projektbudget gibt. Dieses Budget sollte entsprechend der Aktivitäten der PartnerInnen aufgeteilt werden. Es gibt lediglich ein von der Lead Partner-Organisation geführtes Bankkonto. Zahlungen ergehen vom Programm direkt auf dieses Konto. Dabei ist die Lead Partner-Organisation für die Administration und Weiterleitung der EFRE-Kofinanzierung verantwortlich, sowie für die Berichterstattung bezüglich der Verwendung der Mittel. Eine Kofinanzierung von beiden Seiten der Grenze dient als Zeichen des Engagements beider Seiten und als Bekenntnis zum gemeinsamen Projekt.

Im folgenden Absatz werden die wichtigsten Auswirkungen, die sich durch die Einführung des Lead Partner Prinzips für die einzelnen Projekte ergeben, aufgelistet:

  • In Abstimmung mit allen PartnerInnen muss eine Entscheidung getroffen werden, wer die Lead Partner-Rolle übernimmt. Gemeinsam mit dem Projektantrag sollte eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie deren Aufteilung zwischen der Lead Partner-Organisation und den weiteren ProjektpartnerInnen übermittelt werden.
  • Die Lead Partner-Organisation trägt die Hauptverantwortung für das Finanzmanagement. Das beinhaltet die Betreuung des gemeinsamen Projektbudgets, der wichtigsten Verträge und Subverträge sowie die Verteilung der EFRE-Mittel an alle Begünstigten. Die Lead Partner-Organisation (hier auch als federführende(r) Begünstigte(r) bezeichnet) ist zudem für entsprechende Berichterstattung hinsichtlich des Projektfortschritts gegenüber seiner/ihrer zuständigen regionalen Koordinierungsstelle bzw. dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat verantwortlich.
  • Die Lead Partner-Organisation ist für das gesamte Projektmanagement und dessen Durchführung verantwortlich.
  • Eine Übernahme der Lead Partnerschaft bedingt das Vorhandensein gewisser Kenntnisse und Fähigkeiten. Für kleinere Organisationen bietet sich an, die Aufgaben des/der Lead PartnerIn an erfahrene Netzwerke oder Organisationen abzugeben (z.B. regionale Entwicklungsagenturen) und als „normale(r)“ ProjektpartnerIn tätig zu sein. Falls dennoch Interesse besteht, die Lead Partner-Rolle zu übernehmen, so wird die Möglichkeit nahegelegt, sich die benötigten Fähigkeiten im Rahmen von Seminaren und Trainings anzueignen.
  • Weitere Information können der EFRE-Verordnung 1080/2006 entnommen werden.
Bisher wurden notwendige Projekteigenschaften bezüglich EU Ziele, Strukturfonds, nationaler Belange, regionaler OPs etc. behandelt. Alle oben genannten AkteurInnen wie Lead PartnerIn, ProjektpartnerInnen, AntragstellerInnen und Behörden interagieren auf verschiedene Art und Weise im Laufe der verschiedenen Phasen des Projektzyklus. Obwohl die einzelnen Schritte in den OPs dargestellt werden, soll hier ein vereinfachter Plan einen ersten Eindruck über den typischen Projektlebenszyklus vermitteln.

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