Wer kann um Projektförderung ansuchen?
Generell sind öffentliche und öffentlichkeitsnahe Institutionen mögliche AntragstellerInnen für die Umsetzung von nicht gewinnorientierten Vorhaben. Solche wären beispielsweise:
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Bundesstellen
- Landesstellen
- Gemeinden oder Bezirke
- Landesgesellschaften und Landesfonds
- Regionale Entwicklungsverbände, Regionalmanagements, Landesverbände, Gemeindeverbände
- Interessensvertretungen
- Bildungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen
- Verkehrsmanagementorganisationen, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, Eigentümer und Erhalter öffentlich zugänglicher Verkehrs- und Telekominfrastrukturen
- Zweckverbände (Abfallverband,…), Genossenschaften
- Nationalparks, Naturparks
- Öffentlichkeitsnahe Institutionen (mind. 50% Finanzierung aus dem öffentlichen Haushalt oder öffentlich kontrollierte Einrichtungen, z.B. durch den Rechnungshof, Kontrollamt etc.)
sowie
- Gemeinnützige non-profit Organisationen, Vereine (bei Einbringen von öffentl. Fördermitteln)
Nicht Förderfähig sind ... - Privatpersonen
- Politische Parteien
- Direkte Zuschüsse an Einzelunternehmen
- Im Rahmen eines Projektes stattfindende gewinnorientierte Aktionen
Das Kapitel "FAQs" beinhaltet weitere Hinweise zum Projektmanagement.
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