Sie sind hier: Home \ Allgemeine Richtlinien \ Wer kann um Projektförderung ansuchen?
Ziel 3 – grenzüberschreitende Kooperation
Handbuch 2007-2013
website: INTERACT

 

LAK

Wer kann um Projektförderung ansuchen?

Generell sind öffentliche und öffentlichkeitsnahe Institutionen mögliche AntragstellerInnen für die Umsetzung von nicht gewinnorientierten Vorhaben. Solche wären beispielsweise:

  • Bundesstellen
  • Landesstellen
  • Gemeinden oder Bezirke
  • Landesgesellschaften und Landesfonds
  • Regionale Entwicklungsverbände, Regionalmanagements, Landesverbände, Gemeindeverbände
  • Interessensvertretungen
  • Bildungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen
  • Verkehrsmanagementorganisationen, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, Eigentümer und Erhalter öffentlich zugänglicher Verkehrs- und Telekominfrastrukturen
  • Zweckverbände (Abfallverband,…), Genossenschaften
  • Nationalparks, Naturparks
  • Öffentlichkeitsnahe Institutionen (mind. 50% Finanzierung aus dem öffentlichen Haushalt oder öffentlich kontrollierte Einrichtungen, z.B. durch den Rechnungshof, Kontrollamt etc.)
sowie
  • Gemeinnützige non-profit Organisationen, Vereine (bei Einbringen von öffentl. Fördermitteln)

Nicht Förderfähig sind ...

  • Privatpersonen
  • Politische Parteien
  • Direkte Zuschüsse an Einzelunternehmen
  • Im Rahmen eines Projektes stattfindende gewinnorientierte Aktionen

Das Kapitel "FAQs" beinhaltet weitere Hinweise zum Projektmanagement.

|

Seitenanfang