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Ziel 3 – grenzüberschreitende Kooperation
Handbuch 2007-2013
website: INTERACT

 

LAK

Neue Regelungen für alle Programme

Die folgenden Regelungen gelten für alle Programme:

  • Das „Lead Partner“ Prinzip wird verpflichtend eingeführt und die Kooperationskriterien (gemeinsame Projektentwicklung, Finanzierung, Personalbesetzung und Umsetzung) sollen im Zuge der Projektauswahl berücksichtigt werden. Weiters sollten die Projekte PartnerInnen aus zumindest zwei Programm-Staaten aufweisen;
  • Bei Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedstaaten wird eine EFRE-Beteiligung an den zuschussfähigen Ausgaben von bis zu 85% möglich sein, bei Kooperationen aller anderen Mitgliedstaaten bis zu 75%. Der tatsächliche Beteiligungssatz wird in jedem Programm extra festgelegt;
  • Im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit kann der EFRE Ausgaben in Höhe von bis zu 20 % seines Beitrags zum betreffenden operationellen Programm für Vorhaben in Gebieten der NUTS-Ebene 3 finanzieren, die an die Fördergebiete dieses Programms angrenzen. Im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit kann der EFRE Ausgaben von PartnerInnen außerhalb des an den Vorhaben beteiligten Gebiets in Höhe von bis zu 20 % seines Beitrags zum operationellen Programm finanzieren. Bis zu 10% der EFRE-Beteiligung kann für Aktivitäten außerhalb der EU verwendet werden.

Damit diese Flexibilitätsregeln zur Anwendung kommen können, muss der Nutzen der jeweiligen Aktivität immer der Region im Programmgebiet zugute kommen.

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