Durchführungsstrukturen und Projektzyklus ('Wer & Wann?')
Bis jetzt haben Sie viel von Eigenschaften, Kriterien, Auswahlkriterien etc. gehört die bei der Antragstellung wichtig sind. Nun ist es wichtig zu erfahren
- mit welchen Behörden und Institutionen Sie dabei zu tun haben und wie Sie diese kontaktieren können;
- Welche Rechte und Pflichten diese haben;
- Wie die Finanzflüsse organisiert sind.
Die wichtigsten Kooperationsstrukturen für die Umsetzung des Programmes funktionieren folgendermaßen:
- Der Lead-Partner (LP) stellt für sich und seine(n) PartnerInnen einen gemeinsamen Förderantrag auf einem standardisierten Antragsformular beim gemeinsamen technischen Sekretariat (GTS). Er ist Empfänger der EFRE-Förderung, die er dann an die "normalen" ProjektpartnerInnen ("Begünstigte") überweist. Zuvor organisiert der Lead Partner Vereinbarungen, die regeln, welche Leistungen für welche Teilzahlungen von den PartnerInnen erfüllt werden.
- Das gemeinsame technische Sekretariat (GTS) unterstützt Verwaltungs- Bescheinigungs und ev. auch die Prüfbehörde. Es schreibt Projekte aus und organisiert Partnerschaften. Außerdem ist es für die Erstellung von Dokumentvorlagen und Verträgen verantwortlich. Das GTS ist direkte Einreichstelle des Projektantrages, gestellt von der Lead Partner-Organisation.
- Die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde (VB) vertritt insgesamt das Programm und dessen Zielsetzungen gegenüber der EU und kontrolliert dessen Finanzflüsse, indem Sie u.a. den EFRE-Vetrag mit der Lead Partner-Organisation abschließt und die Förderung auch ausbezahlt. Insbesondere bei der Zielgerechten Programmumsetzung wird die VB dabei von den Regionalen Koordninierungsstellen (RK) auf regionaler Ebene unterstützt. Die VB steht dem Begleit- und Lenkungsausschuss vor, der letztendlich entscheidet, welche Projekte gefördert werden.
- Die regionalen Koordinierungsstellen (RK) sind für sie als AntragstellerIn besonders wichtig und haben folgende Aufgaben:
- Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Ausführung der Aufgaben im Bereich Information über das Programm in den einzelnen Gebieten;
- Überprüfung der Synergien der Projekte mit den Landes-/Regionalpolitiken zum Zwecke der nationalen/regionalen Kofinanzierung;
- Unterstützung des GTS bei der Überprüfung der Projekte bezüglich der grenzüberschreitenden Auswirkungen;
- Förderentscheidung bezüglich der nationalen/regionalen Kofinanzierung;
- Ausbezahlung der nationalen/regionalen Kofinanzierung der Projekte.
- Die Prüfbehörde gewährleistet die Effizienz des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das operationelle Programm und erstellt dazu jährliche Kontrollberichte and die EU Komission.
Kontaktangaben zu den Behörden finden Sie hier, eine detaillierte Beschreibung der Behörden, Ihrer Verantwortlichkeiten und des Antragsverfahrens hier.
Wie die Projektentwicklung -unter Beteiligung der oben beschriebenen Behördern- abläuft, zeigen die unten stehende Grafiken.
Grafik: Antragstellung (Einreichung bis Genehmigung)

Quelle: Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" 2007-2013, operationelles Programm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Grenzraum zwischen Österreich - Italien
Grafik: Finanzflüsse

Quelle: Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" 2007-2013, operationelles Programm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Grenzraum zwischen Österreich - Italien
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