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Ziel 3 – grenzüberschreitende Kooperation
Handbuch 2007-2013
website: INTERACT

 

LAK

Die Prioritäten ('Was')

Nachdem Sie Ihr Projekt lokalisiert und in groben Zügen entworfen haben, müssen Sie nun über dessen Eigenschaften und Zielprioritäten nachdenken- und darüber, welche Aktivitäten Ihr Projekt fördert und welche Auswirkungen Sie erwarten. Dafür ist es wichtig, sich die Prioritäten und Aktivitätsfelder Ihrer Programmregion genau anzusehen.

Das operative Programm Österreich - Italien 2007-13 hat drei Prioritäten, die sich aus der allgemeinen Zielsetzung und aus spezifischen Zielen heraus entwicklen. Diese Prioritäten haben die Aufgabe, insgesamt der Erreichung der übergeordneten Programmstrategie zu dienen.

2 der Prioritäten sind inhaltlich bestimmt und haben je einige verknüpfte Aktivitätsfelder, die dritte Priorität (die technische Hilfe als sog. "horizontale Priorität") ist für Sie als AntragstellerIn kaum relevant, da Sie vor allem der administrativen Abwicklung des Programmes selbst dient. Die unten stehende Grafik zeigt allgemeine Zielsetzung, spezifische Ziele, Prioritäten und die zugehörigen Aktivitätsfelder. In Ihrem Antragsentwurf sollten genaue Angaben sein, welchem Ziel und welchen Aktivitäten Ihr Projekt dient.

Abbildung: Programmstruktur

Grafik: Programmstruktur (Ziel 3 at-it)

Quelle: Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" 2007-2013, operationelles Programm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Grenzraum zwischen Österreich - Italien

Priorität 1 (wirtschaftliche Beziehungen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung) hat folgenden den EU-Hauptzielsetzungen entsprechende Ziele:

  • Innovation, Unternehmertätigkeit und eine auf Wissen basierende Wirtschaft fördern, indem Neuerungen begünstigt werden, die neuen Informations- bzw. Kommunikationstechnologien einbegriffen;
  • Mehr und qualitativ bessere Arbeitsplätze schaffen, indem man mehr Leute zum Arbeitsmarkt oder zur Unternehmensgründung anregt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeiter und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in Humankapital fördert.

Priorität 2 (Raum und Nachhaltigkeit) richtet die Ressourcen nach dem prioritären EU-Ziel: Die Attraktivität der Partnerstaaten, Regionen und Städte fördern, indem man ihre Zugänglichkeit verbessert, eine angemessene Qualität und ein entsprechendes Niveau der Dienstleistungen garantiert und das Umweltpotenzial schont.

Detailinformationen zu den Prioritäten 1 bis 3:

Im folgenden sehen Sie, welche Budjets für die jeweiligen Prioritäten zu Verfügung stehen.

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