Die Projektkriterien: Förderfähigkeit und Projektauswahl
Während der Antragsphase steht Ihr Projekt in Konkurrenz zu vielen anderen. Neben der Orientierung an den allgemeinen und spezifischen Zielen (wie oben beschrieben) muss Ihr Projektantrag noch weitere Kriterien erfüllen um förderfähig zu sein. Falls diese Auswahl- und Förderkriterien nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, so ist eine Förderung des Vorhabens ziemlich unwahrscheinlich. Demnach müssen die Förderkriterien vollständig erfüllt sein und der Inhalt Ihres Antrags den Auswahlkriterien so weit wie möglich entsprechen. Sie können beide Kriterienlisten als Checkliste für Ihren Antrag verwenden.
Hier finden Sie die Liste der Förderkriterien:
- Der vollständige Antrag wurde zweisprachig und unter Verwendung der standardisierten Antragsvorlage eingereicht;
- Zumindest eine österreichische und ungarische Partner-Organisation liegen im förderfähigen Programmgebiet oder haben rechtliche oder administrative Kompetenzen im Programmgebiet (siehe auch 'das förderfähige Gebiet');
- Der Partnerschaftsvertrag wurde von allen PartnerInnen sowie von der Lead Partner-Organisation unterzeichnet und in der entsprechenden Vorlage übermittelt
- Der Budgetplan wurde im vorbereiteten Excel-Format übermittelt;
- Der EFRE-Beitrag (Förderung, die Sie für Ihr Projekt bekommen können) übersteigt nicht die 85%;
- Das Projekt wird zwischen 01.01.2007 und 30.06.2015 umgesetzt;
- Mindestens ein analoges, von der Lead Partner-Organisation unterzeichnetes Exemplar des Projektantrags, sowie ein elektronisches Exemplar mitsamt allen beigefügten Dokumenten wird übermittelt;
- Die gesamte Projektfinanzierung ist sichergestellt;
- Die Hauptwirkung des Projekts ist auf das Programmgebiet ausgerichtet;
- Alle ProjektpartnerInnen sind öffentliche- oder öffentlichkeitsnahe Institutionen oder „non-profit“ Organisationen (siehe auch 'wer kann um Projektförderung ansuchen?') ;
- Die nationale Kofinanzierung (15% der förderfähigen Projektkosten) kommen entweder aus öffentlichen Mitteln oder eigenen Mitteln öffentlicher oder öffentlichkeitsnaher Institutionen.
Der gemeinsame Begleit- und Lenkungsausschuss verwendet neben diesen Kriterien der Förderfähigkeit noch weitere Auswahlkriterien für die Zuteilung der Fördermittel. Je besser Ihr Antrag diese Kriterien erfüllt, desto höher die Chance eine Förderung zu bekommen. Alle Angaben müssen jedoch begründet und erklärt werden.
Auswahlkriterien
- Der Beitrag des Projekts trägt eindeutig zu den Prioritäten und Aktivitätsfeldern des operationellen Programms bei;
- Das Projekt beinhaltet grenzüberschreitende Kooperation in der Entwurfsphase, in der Umsetzungsphase, in der Personalbesetzung sowie der Finanzierung (siehe auch allgemeine Information - Lead Partner Prinzip);
- Das Projekt trägt zu anderen spezifischen, lokalen, regionalen oder nationalen Entwicklungsstrategien bei;
- Das Projekt ist innovativ und erzeugt einen Mehrwert; - Im Antrag sind spezifische und allgemeine Ziele sowie Aktivitäten und Ergebnisse klar dargestellt;
- Das Projekt ist umsetzbar und nachhaltig in der Finanzierung, im Aufbau von Institutionen und in der Wirkung auf die Umwelt;
- Es ist auf echte Bedürfnisse ausgerichtet und die Zielgruppe ist ins Projekt eingebunden.
Hier finden Sie weitere Informationen hinsichtlich der Kriterien zur Förderfähigkeit und der Projektauswahl.
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