Durchführungsstrukturen und Projektzyklus ('Wer & Wann?')
Bis jetzt haben Sie viel von Eigenschaften, Kriterien, Auswahlkriterien etc. gehört die bei der Antragstellung wichtig sind. Nun ist es wichtig zu erfahren
- mit welchen Behörden und Institutionen Sie dabei zu tun haben und wie Sie diese kontaktieren können;
- Welche Rechte und Pflichten diese haben;
- Wie die Finanzflüsse organisiert sind.
Detaillierte Informationen zu den Behörden finden Sie hier.
Die folgende vereinfachte Darstellung geht davon aus, dass es neben dem Lead Partner nur einen weiteren Partner gibt. Bei allen anderen Konstellationen kommt es zu Modifikationen im Projektzyklus.
Beratung
Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt v.a. durch die Regionalen Koordinierungsstellen (RK).
Antragstellung
Die Lead-Partner-Organisation stellt für sich und seine Partnerorganisation(en) einen gemeinsamen Förderantrag auf einem standardisierten Antragsformular beim GTS und den Regionalen Koordinierungsstellen. Zum Antrag gehört als Anlage ein Entwurf einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen Lead-Partner und Partner(n).
Registrierung und Prüfung
Das GTS registriert und prüft die eingereichten Projekte auf Vollständigkeit und Kohärenz mit dem Programm und organisiert die weitere Projektprüfung.
Antragsprüfung
Die Lead-Partner-RK und die Partner-RK prüfen die nationalen Projektteile nach jeweiligem nationalen Recht und EU-Recht. Dies schließt ein, dass die Finanzierung des Gesamtprojekts gesichert sein muss.
Vorlage Begleitausschuss
Das GTS legt dem Begleitausschuss unter Berücksichtigung aller Prüfergebnisse das Projekt zur Genehmigung vor. Es bedient sich dazu des Monitoringsystems und prüft vor Vorlage auf Vollständigkeit, Plausibilität und Kohärenz mit dem Programm.
Entscheidung Begleitausschuss
Der Begleitausschuss kontrolliert, ob das Projekt überprüft wurde, ob EFRE-Mittel vorhanden sind und ob die Förderfähigkeit (in Hinblick auf die Programmvorgaben) gegeben ist und entscheidet über die EFRE-Förderung. Die Entscheidungsfähigkeit erfordert auch das Vorliegen einer rechtsgültigen Partnerschaftsvereinbarung.
EFRE-Mittelbindung
Die schriftliche Zusage (EFRE-Vertrag) über die EFRE-Mittelbindung erfolgt durch die Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit der jeweiligen Lead-Partner-RK. Der Lead-Partner-Organisation wird dabei die Verantwortung für die Weiterleitung der EFRE-Mittel an den/die PartnerInnen übertragen.
First-Level-Control (Prüfung ersten Grades) und Auszahlung EFRE
Die Aufgaben der First-Level-Control werden von den PrüferInnen bei den Regionalen Koordinierungsstellen wahrgenommen, wobei die funktionale Unabhängigkeit zwischen Projektprüfung bzw. -auswahl und der Finanzkontrolle gewährleistet wird. Die Projektpartnerorganisation weist bei der Partner-RK die getätigten Ausgaben für den eigenen Projektteil nach. Die Partner-RK prüft diese und übermittelt einen standardisierten Prüfbericht an die Partnerorganisation, welche den Prüfbericht an den/die Lead-PartnerIn übermittelt. Der/die Lead-PartnerIn weist bei der Lead-Partner-RK die getätigten Ausgaben für seinen/ihren eigenen Projektteil nach. Diese werden von der Lead-Partner-RK überprüft. Auf der Grundlage des eigenen Prüfungsergebnisses und unter Einbeziehung des Prüfberichtes aller PartnerInnen fordert die Lead-Partner-RK die EFRE-Mittel für das Gesamtprojekt mithilfe des Monitorings bei der Bescheinigungsbehörde an. Die Bescheinigungsbehörde leitet die EFRE-Mittel in der Regel an die Lead-Partner-Organisation weiter.
Abbildung: Projektantragszyklus
Quelle: Operationelles Programm "Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit" Deutschland/Bayern - Österreich 2007-2013
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