Durchführungsstrukturen & Projektzyklus
Bis jetzt haben Sie einiges über Eigenschaften, Kriterien etc. Ihres Projekts gehört, die bei der Antragstellung wichtig sind. Nun sollen folgende Fragen geklärt werden:
- Welche sind die wichtigsten AkteurInnen und Institutionen während des Projektlebenszyklus (=zeitliche Gliederung in größere Abschnitte, von der Antragstellung bis zum Projektabschluss) und wie kann ich diese kontaktieren?
- Was sind deren Verantwortungs- und Aufgabenbereiche?
- Welche sind wann besonders wichtig für die Antragstellung, Vertragsschließung, Kontrolle und Auszahlungen an Ihr Projekt?
- Wie sind die Finanzflüsse organisiert?
Hier finden Sie detaillierte Informationen über die Durchführungsstrukturen:
Die für Sie als ProjektträgerIn besonders wichtigen AkteurInnen sind hier unterstrichen. Details zu Adressen, Telefonnummern etc. finden Sie im Kapitel „Service“ des Programms AT-CZ.
- Die Verwaltungsbehörde (VB) ist verantwortlich für das Management und die Umsetzung des operationellen Programms. Sie vollzieht die Kontrolle der anderen AkteurInnen und berichtet direkt an die Europäische Kommission. Die VB erstellt zudem standardisierte Abrechnungssysteme und ist für das gesamte Finanzmanagement verantwortlich. Die VB informiert die Lead Partner-Organisation über Genehmigung oder Abweisung des Projektantrags und ist Vertragspartner für die EFRE-Mittel.
- Das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS) unterstützt die VB bei der Erstellung von standardisierten Vorlagen und Instrumenten. Das GTS prüft die Projektanträge und berichtet der VB.
- Das Zentrale Monitoring System (ZMS) sammelt die Monitoringdaten und stellt diese der VB, den Regionalen Koordinierungsstellen (siehe unten) sowie der Europäische Kommission zur Verfügung.
- Die Regionalen Koordinierungsstellen (RK) sind Ihre wichtigsten AnsprechpartnerInnen und kümmern sich um das Management auf Projektebene. Deren Aufgaben sind:
- Information über das Programm und Ausschreibungen zur Einreichung von Projektideen in Zusammenarbeit mit der VB;
- Einholen von Projektideen von möglichen Lead Partner-Organisationen und Weiterleitung an das GTS;
- Diskussion der Projektideen, Kohärenzprüfung und Feedback an die AntragstellerInnen (Stopp oder Weiterentwicklung der Projektidee);
- Einholen erster Antragsentwürfe und allgemeine Prüfung vor der Genehmigung;
- Diskussion der Projektanträge und Qualitätsprüfung in Abstimmung mit der regionalen EFRE-Landesförderstelle
- Die Bescheinigungsbehörde (BB) bescheinigt die Richtigkeit der Zahlungsanträge gegenüber der Europäischen Kommission. Die Prüfbehörde (PB) bestätigt das effektive Management des Kontrollsystems.
- Die EFRE-Zahlstelle (ZS) zahlt die Fördermittel an die Lead Partner (LP)-Organisation aus.
- Die Lead Partner (LP)-Organisation erhält die Fördermittel als Vertragspartnerin mit der Zahlstelle und verteilt diese and alle weiteren ProjektpartnerInnen. Die LP-Organisation kontrolliert zudem die sachgemäße Verwendung des Budgets und ist für die Umsetzung des Gesamtprojekts verantwortlich. Die LP-Organisation ist weiters die wichtigste Berichterstatterin und Kontaktstelle gegenüber dem GTS.
Alle hier aufgelisteten AkteurInnen interagieren im Laufe der verschiedenen Phasen eines Projekts, dem sogenannten Projektlebenszyklus.
Vorige Seite | Nächste Seite

|